Liebe Eltern,

hiermit möchten wir Sie vorab darüber informieren, dass auch wir selbstverständlich den Hygienevorschriften und Verhaltensregeln folgen müssen. (Aktuelle CoronaScHVO)

Für die Aufnahme des Schwimmbetriebes bedeutet das:

Es kann nur funktionieren, wenn sich alle Beteiligten an diese Vorschriften halten!

Bitte besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Kind, dass vor und im gesamten Schwimmbadgebäude der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist. Bitte halten auch Sie als Elternteil sich gegenüber den anderen Eltern an diese Vorgabe.

Mund-Nasen-Schutz (o.ä.)

Innerhalb des Schwimmbades denken die Kinder bitte an den Mund-Nasen-Schutz, der während des Aufenthaltes von allen ab einem Alter von 6 Jahren zu tragen ist. Im Schwimmunterricht selbst, wird kein Mund-Nasen-Schutz benötigt.

Begleitpersonen/ Wartezeit

Wir bitten aufgrund der maximalen Zahl der Anwesenden darum, dass keine Begleitperson mit dem Kind die Räumlichkeiten betritt und auf das Mitbringen von nicht am Unterricht teilnehmenden Geschwisterkindern verzichtet wird.

Ein Aufenthalt während des Schwimmunterrichts im Vorraum ist nicht mehr möglich. Bitte verlassen Sie nach der Übergabe Ihres Kindes an den Trainer umgehend den Vorplatz! Bitte beachten Sie, dass auch vor dem Schwimmbad auf die Abstandsregelungen zu achten ist!

Umkleide-, Dusch- & Toilettensituation

>> Badesachen zu Hause anziehen!

Die Kinder müssen bitte die Badesachen (Badehose, Badeanzug) bereits zu Hause unter der Alltagskleidung (möglichst Leggings oder Trainingshose) anziehen, sodass ein Umziehen vor dem Schwimmunterricht entfällt und die Kinder schnell ausgezogen und in Badesachen im Schwimmbad sind.

>> Toilettenregelung

Ebenfalls sollten die Kinder möglichst zu Hause schon auf der Toilette gewesen sein, da immer nur ein Kind zur Toilette gehen darf, damit auch in diesem Fall den Vorschriften gefolgt werden kann.

Bitte achten Sie auch darauf, dass die Badebekleidung so zu wählen ist, dass die Kinder allein zur Toilette gehen können und keine Hilfestellung benötigen. Das betrifft insbesondere Kinder mit einem Neoprenanzug und die Kinder, die den Toilettengang noch nicht komplett selbständig beherrschen. Leider können die Hilfestellungen in der jetzigen Situation nicht mehr gegeben werden, da der direkte Körperkontakt weitgehend reduziert werden muss.

>> Übergabe der Kinder

Wir werden den Kindern in der Umkleide einen Platz zuteilen. Dieser Platz ist fest vorgeschrieben und darf nicht gewechselt werden.

>> Vor dem Schwimmen duschen/ Badeschlappen und Duschtuch

Um unnötige Verschmutzung des Schwimmbeckens zu vermeiden, müssen sich die Kinder unter Einhaltung der Abstandsregeln vor dem Schwimmen zügig abduschen. Das Kind darf nur mit Badeschlappen das Schwimmbad betreten und nimmt bitte unbedingt das eigene Duschtuch mit ins Schwimmbad. Haarewaschen etc. muss entfallen.

>> Duschen nach dem Schwimmen/ Bekleidung/ Haare föhnen

Da wir mit mehreren Gruppen im Schwimmbad sind, kann gemäß der aktuellen Bestimmungen nach dem Schwimmunterricht NICHT geduscht und auch keine Haare gewaschen werden. Die Gruppen dürfen sich im Duschbereich nicht überschneiden und auch nicht begegnen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Kinder in Kleidung kommen, die nach dem Schwimmen zügig und möglichst selbständig angezogen werden kann (z.B. ist eine Trainingshose/ Leggings deutlich besser geeignet, als eine enge Strumpfhose). Bitte beachten Sie die Hinweise unbedingt bei Ihren Planungen. Ebenfalls denken Sie bitte an eine Kopfbedeckung, da auch das Föhnen nach dem Schwimmen nicht möglich ist.

>> Unterrichtszeiten

Insbesondere aufgrund der Hygienevorschriften müssen wir uns genau an unsere Bäderzeiten halten. Es darf nicht zu einer Gruppenvermischung kommen. Das bedeutet, dass keine Kinder früher ins Schwimmbad dürfen und Kinder, die verspätet kommen, an diesem Tag leider nicht mehr am Schwimmunterricht teilnehmen können.

Weiterhin gültig:

Ein erkältetes oder kranken Kind gehört nicht in den Schwimmunterricht!

Corona-Spezial:

Sollten Sie sich als Elternteil krank fühlen oder Krankheitszeichen haben, bringen Sie bitte ihr Kind nicht und bleiben Sie zu Hause! Auch eine persönliche Abmeldung oder ein Anruf ist nicht erforderlich, da zu den Schwimmzeiten unser Büro nicht besetzt ist. Sollten Sie allerdings einen eigenen Infektionsverdacht haben und kurz vorher im Schwimmbad gewesen sein, bitten wir um eine umgehende Mitteilung an unser Büro.

Wir wissen, dass die vielen neuen Regeln für uns alle nicht besonders schön sind. Aber die meisten Einschränkungen betreffen die Kinder. Leider wird auch der Smalltalk der Kinder am Beckenrand nicht mehr möglich sein. Um die Kinder bei der Einhaltung der Gebote zu unterstützen, wird es eventuell erforderlich werden, dass diese sich während einer Wartezeit mit Abstand auf der Bank oder auf ihr Handtuch setzten müssen. Bitte sprechen Sie auch hierüber mit Ihrem Kind, denn nur wenn diese Regelungen eingehalten werden, kann der Schwimmunterricht auch stattfinden. Insbesondere für die Kinder ist es eine schwere und sehr reglementierte Zeit. Wir versuchen trotz aller Gebote den Kindern einen möglichst angenehmen Schwimmunterricht zu bieten.

Ausblick:

Wie überall in dieser Pandemiezeit ist auch dies nur eine tagesaktuelle Regelung, die ständig den Gegebenheiten angepasst werden muss. Darüber hinaus gibt es für jedes Schwimmbad aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten nochmals zusätzliche Verhaltensregeln.

Sobald Lockerungen im Ablauf möglich sind werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren. Wir alle haben erlebt, dass Regeln von heute schon morgen wieder hinfällig sind. Damit müssen wir alle bis auf Weiteres umgehen.

Doch eins ist klar: Wir schaffen das gemeinsam!

Schwimmregelung 2020 downloaden

Hier könnt Ihr die neue Schwimmregelung als PDF-Dokument herunterladen und wenn ihr mögt, direkt ausdrucken.

>>Download Schwimmregelung